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OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei; Voraussetzungen für eine wahlweise Verurteilung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 30.09.2003 - 2 Ls 39/03 215 Js 21478/03
- OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87
Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Vielmehr ist in diesen Fällen der sogenannten Postpendenzfeststellung, in denen der Täter in Kenntnis der strafbaren Herkunft die Sache an sich gebracht hat, um sich zu bereichern, aber ungewiss bleibt, ob er an dem vorangegangenen Diebstahl beteiligt war, eine Verurteilung (lediglich) wegen Hehlerei in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1989, 574; BGHSt 35, 86;… Tröndle/Fischer, a. a. O. Rdnr. 30 zu § 1). - BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99
Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Zwar sind grundsätzlich Diebstahl und Hehlerei rechtsethisch und psychologisch vergleichbar und können deshalb die Grundlage einer Wahlfeststellung bilden (vgl. BGHSt 1, 304; 15, 63; BGH NStZ 2000, 473). - BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Voraussetzung einer wahlweisen Verurteilung ist jedoch, dass innerhalb des durch § 264 StPO gezogenen Rahmens der geschichtliche Anklagevorgang nach Erschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht so eindeutig aufzuklären ist, dass ein bestimmter Tatbestand festgestellt werden kann, dass aber eindeutig festzustellen ist, dass der Angeklagte einen von mehreren möglichen Tatbeständen verwirklicht hat und andere als die wahlweise festgestellten Handlungen sicher ausgeschlossen sind (…vgl. Tröndle/Fischer, 52. Aufl., Rdnr. 19 zu § 1; BGHSt 12, 386; BGH NStZ 87, 474).
- BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Voraussetzung einer wahlweisen Verurteilung ist jedoch, dass innerhalb des durch § 264 StPO gezogenen Rahmens der geschichtliche Anklagevorgang nach Erschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht so eindeutig aufzuklären ist, dass ein bestimmter Tatbestand festgestellt werden kann, dass aber eindeutig festzustellen ist, dass der Angeklagte einen von mehreren möglichen Tatbeständen verwirklicht hat und andere als die wahlweise festgestellten Handlungen sicher ausgeschlossen sind (…vgl. Tröndle/Fischer, 52. Aufl., Rdnr. 19 zu § 1; BGHSt 12, 386; BGH NStZ 87, 474). - BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89
Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Vielmehr ist in diesen Fällen der sogenannten Postpendenzfeststellung, in denen der Täter in Kenntnis der strafbaren Herkunft die Sache an sich gebracht hat, um sich zu bereichern, aber ungewiss bleibt, ob er an dem vorangegangenen Diebstahl beteiligt war, eine Verurteilung (lediglich) wegen Hehlerei in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1989, 574; BGHSt 35, 86;… Tröndle/Fischer, a. a. O. Rdnr. 30 zu § 1). - BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60
Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
Zwar sind grundsätzlich Diebstahl und Hehlerei rechtsethisch und psychologisch vergleichbar und können deshalb die Grundlage einer Wahlfeststellung bilden (vgl. BGHSt 1, 304; 15, 63; BGH NStZ 2000, 473).