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   OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04   

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https://dejure.org/2004,15630
OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04 (https://dejure.org/2004,15630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2004 - 3 Ss 357/04 (https://dejure.org/2004,15630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2004 - 3 Ss 357/04 (https://dejure.org/2004,15630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei; Voraussetzungen für eine wahlweise Verurteilung

  • Judicialis

    StGB § 242; ; StGB § 259

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242; StGB § 259
    Diebstahl; Hehlerei, Wahlfeststellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
    Vielmehr ist in diesen Fällen der sogenannten Postpendenzfeststellung, in denen der Täter in Kenntnis der strafbaren Herkunft die Sache an sich gebracht hat, um sich zu bereichern, aber ungewiss bleibt, ob er an dem vorangegangenen Diebstahl beteiligt war, eine Verurteilung (lediglich) wegen Hehlerei in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1989, 574; BGHSt 35, 86; Tröndle/Fischer, a. a. O. Rdnr. 30 zu § 1).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
    Zwar sind grundsätzlich Diebstahl und Hehlerei rechtsethisch und psychologisch vergleichbar und können deshalb die Grundlage einer Wahlfeststellung bilden (vgl. BGHSt 1, 304; 15, 63; BGH NStZ 2000, 473).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
    Voraussetzung einer wahlweisen Verurteilung ist jedoch, dass innerhalb des durch § 264 StPO gezogenen Rahmens der geschichtliche Anklagevorgang nach Erschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht so eindeutig aufzuklären ist, dass ein bestimmter Tatbestand festgestellt werden kann, dass aber eindeutig festzustellen ist, dass der Angeklagte einen von mehreren möglichen Tatbeständen verwirklicht hat und andere als die wahlweise festgestellten Handlungen sicher ausgeschlossen sind (vgl. Tröndle/Fischer, 52. Aufl., Rdnr. 19 zu § 1; BGHSt 12, 386; BGH NStZ 87, 474).
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
    Voraussetzung einer wahlweisen Verurteilung ist jedoch, dass innerhalb des durch § 264 StPO gezogenen Rahmens der geschichtliche Anklagevorgang nach Erschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht so eindeutig aufzuklären ist, dass ein bestimmter Tatbestand festgestellt werden kann, dass aber eindeutig festzustellen ist, dass der Angeklagte einen von mehreren möglichen Tatbeständen verwirklicht hat und andere als die wahlweise festgestellten Handlungen sicher ausgeschlossen sind (vgl. Tröndle/Fischer, 52. Aufl., Rdnr. 19 zu § 1; BGHSt 12, 386; BGH NStZ 87, 474).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89

    Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
    Vielmehr ist in diesen Fällen der sogenannten Postpendenzfeststellung, in denen der Täter in Kenntnis der strafbaren Herkunft die Sache an sich gebracht hat, um sich zu bereichern, aber ungewiss bleibt, ob er an dem vorangegangenen Diebstahl beteiligt war, eine Verurteilung (lediglich) wegen Hehlerei in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1989, 574; BGHSt 35, 86; Tröndle/Fischer, a. a. O. Rdnr. 30 zu § 1).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04
    Zwar sind grundsätzlich Diebstahl und Hehlerei rechtsethisch und psychologisch vergleichbar und können deshalb die Grundlage einer Wahlfeststellung bilden (vgl. BGHSt 1, 304; 15, 63; BGH NStZ 2000, 473).
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